Lieferzeit

Die Frist für Erbringung der Leistung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Eingang des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Projektierungen von Lösungen und Systembetriebs-Leistungen, welche im Rahmen von SLA's vereinbart und abgerechnet werden, gelten als implementierte Gesamtkonzepte zum IT-Systembetrieb. Hierfür gilt grundsätzlich ein Eigentumsvorbehalt, insbesondere auch für “geistiges” Eigentum bei Entwicklungsaufträgen, sowie Leistungen im Werkvertragsrecht.

Leistungsfristen sind den Vertragsvereinbarungen zu entnehmen. Insbesondere wirken die §§ 6 - 9 unserer AGB.
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